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Leiterprüfung und Regalprüfung: Alles was Sie wissen müssen

Rechtsgrundlagen, Prüffristen, Pflichten des Arbeitgebers und was bei einem Verstoß passiert. Verfasst von Eduard Huwa, befähigte Person nach TRBS 1203.

Rechtsgrundlagen der Leiterprüfung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Prüfung von Arbeitsmitteln in Deutschland. Nach §14 BetrSichV ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel -- darunter Leitern und Tritte -- regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Die DGUV Information 208-016 ("Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten") konkretisiert die Anforderungen an die Prüfung. Sie definiert die Prüfkriterien, den Prüfumfang und die erforderliche Dokumentation.

Die Befähigung der prüfenden Person richtet sich nach TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit). Danach muss eine befähigte Person über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Berufsausbildung im relevanten Fachbereich
  • Berufserfahrung mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich

Wichtig für Arbeitgeber:

Die Prüfpflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ein Einzelunternehmer mit einer einzigen Leiter muss diese regelmäßig prüfen lassen. Bei einem Arbeitsunfall mit einer nicht geprüften Leiter drohen persönliche Haftung, strafrechtliche Konsequenzen und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Rechtsgrundlagen der Regalprüfung

Die DIN EN 15635 ("Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl -- Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen") definiert die Anforderungen an die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen. Ergänzend gilt die DGUV Regel 108-007 ("Lagereinrichtungen und -geräte").

Die Norm schreibt ein dreistufiges Prüfsystem vor:

  • Sichtprüfung (wöchentlich): Durch geschultes Lagerpersonal
  • Inspektionen (alle 1-3 Monate): Durch den Sicherheitsbeauftragten
  • Experteninspektion (jährlich): Durch eine befähigte Person / qualifizierten Regalinspekteur

Schadensklassifizierung nach Ampelsystem

Die DIN EN 15635 definiert die Schadensklassifizierung nach dem Ampelsystem:

Grün (Stufe 1)

Geringfügiger Schaden. Beobachtung erforderlich, Nutzung weiterhin möglich.

Gelb (Stufe 2)

Mittlerer Schaden. Reparatur innerhalb von 4 Wochen erforderlich.

Rot (Stufe 3)

Schwerer Schaden. Sofortige Entlastung und Sperrung des Regalfeldes.

Prüffristen im Überblick

ArbeitsmittelNorm / VorschriftPrüffristPrüfer
Leitern & TritteDGUV 208-016, BetrSichVJährlich (+ Sichtprüfung vor jeder Nutzung)Befähigte Person (TRBS 1203)
RegaleDIN EN 15635, DGUV 108-007Jährliche ExperteninspektionQualifizierter Regalinspekteur

Häufig gestellte Fragen

Wer muss Leitern prüfen lassen?

Jeder Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern Leitern und Tritte als Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, ist nach §14 BetrSichV verpflichtet, diese regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Dies gilt für alle Branchen und Betriebsgrößen.

Was passiert, wenn ich keine Leiterprüfung durchführen lasse?

Bei einem Unfall mit einer nicht geprüften Leiter haftet der Arbeitgeber persönlich. Es drohen strafrechtliche Konsequenzen, Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Was ist der Unterschied zwischen befähigter Person und Sachkundiger?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) spricht von der "befähigten Person" gemäß TRBS 1203. Die Anforderungen sind: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich. Der Begriff "Sachkundiger" stammt aus der älteren Terminologie.

Welche Normen gelten für die Regalprüfung?

Für die Regalprüfung gelten die DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) und die DGUV Regel 108-007 (Lagereinrichtungen und -geräte). Diese schreiben eine jährliche Experteninspektion vor.

Muss ich als Handwerksbetrieb auch Leitern prüfen lassen?

Ja, auch Handwerksbetriebe müssen ihre Leitern nach BetrSichV prüfen lassen. Dies gilt für Elektriker (BG ETEM), Maler und Dachdecker (BG BAU), SHK-Betriebe (BG BAU), Schreiner (BGHM) und alle anderen Gewerke. Die Berufsgenossenschaften fordern die Einhaltung der Prüfpflichten.

Wie finde ich einen Leiterprüfer in meiner Nähe?

HUWA Prüfservice bietet Leiterprüfungen und Regalprüfungen in Haiger, Siegen, Wetzlar, Dillenburg und dem gesamten Lahn-Dill-Kreis sowie Kreis Siegen-Wittgenstein an. Kontakt: 0171 1288010 oder info@huwa-pruefservice.de.

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