Kindertagesstaetten, Schulen & Bildungseinrichtungen

Leiterpruefung fuer Kitas & Schulen

Tritte, Stehleitern und Podestleitern in Ihrer Einrichtung rechtssicher pruefen lassen -- nach DGUV Information 208-016 durch eine befaehigte Person.

In jeder Kita und Schule gibt es Leitern: in der Kueche, im Materialraum, in der Turnhalle, beim Hausmeister. Als Traeger oder Schulleitung sind Sie fuer die Sicherheit verantwortlich.

Was pruefen wir in Ihrer Einrichtung?

In Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen gibt es mehr Leitern als man denkt. Vom kleinen Tritt in der Kita-Kueche bis zur Podestleiter in der Turnhalle -- alles unterliegt der Pruefpflicht nach BetrSichV.

  • Trittleitern in Kuechen und Materiallaeumen
  • Stehleitern fuer Dekorationen und Raumgestaltung
  • Podestleitern in Turnhallen und Aulen
  • Mehrzweckleitern fuer den Hausmeister
  • Tritte in Buechereien, Archiven und Verwaltung
  • Regale in Material- und Lagerraeum (DIN EN 15635)

Wussten Sie?

Die Unfallkassen (UKH in Hessen, UK NRW in Nordrhein-Westfalen) pruefen bei Begehungen gezielt, ob Leitern und Tritte fristgerecht inspiziert wurden. Bei einem Unfall mit einer nicht geprueften Leiter drohen dem Traeger Regressforderungen.

Besonders in Kitas mit kleinen Kindern ist die Sicherheit aller Arbeitsmittel von hoechster Bedeutung.

Darum HUWA fuer Ihre Einrichtung

Traeger-Pflicht erfuellt

Rechtssichere Dokumentation fuer Unfallkassen, Traeger und Schulaufsicht.

Ferien-Termine

Pruefung in den Schulferien, an paedagogischen Tagen oder nach dem Unterricht.

Alles dokumentiert

Pruefprotokoll und Pruefplakette fuer jede Leiter. Nachweis fuer Unfallkasse und Traeger.

Schul-Erfahrung

Wir kennen Schulen und Kitas: Turnhallen, Werkraeume, Kuechen, Verwaltung.

Haeufige Fragen: Leiterpruefung in Kitas und Schulen

Muessen Leitern in Kitas und Schulen geprueft werden?

Ja. Als Betreiber einer Kita oder Schule sind Sie nach BetrSichV verpflichtet, alle Leitern und Tritte regelmaessig pruefen zu lassen. Die Unfallkassen (z.B. UKH, UKBW) fordern dies ausdruecklich.

Welche Leitern gibt es in Kitas und Schulen?

Typisch sind Trittleitern in Kuechen und Materiallaeumen, Stehleitern fuer Dekoration und Wartung, Podestleitern in Turnhallen und Aulen, Mehrzweckleitern fuer den Hausmeister sowie Tritte in Buechereien und Archiven.

Wer ist fuer die Leiterpruefung in Schulen verantwortlich?

Der Sachkostentraeger (Gemeinde, Stadt, Landkreis) oder bei freien Traegern der Traeger selbst ist verantwortlich. In der Praxis delegiert die Schulleitung die Organisation oft an den Hausmeister.

Welche Unfallkasse ist zustaendig?

Fuer oeffentliche Schulen und Kitas in Hessen ist die Unfallkasse Hessen (UKH) zustaendig, in NRW die Unfallkasse NRW (UK NRW). Freie Traeger sind oft bei der BGW versichert.

Kann die Pruefung in den Ferien stattfinden?

Ja, das ist sogar ideal. Wir pruefen gerne in den Schulferien oder an paedagogischen Tagen, wenn weniger Betrieb ist. So wird der Schul- oder Kitaalltag nicht gestoert.

Leiterpruefung fuer Kindergaerten, Grundschulen und weiterfuehrende Schulen

Ob Kita in Haiger, Grundschule in Dillenburg, Gesamtschule in Siegen oder Gymnasium in Wetzlar -- in jeder Bildungseinrichtung gibt es Leitern und Tritte, die nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmaessig geprueft werden muessen.

Die Unfallkasse Hessen (UKH) und die Unfallkasse NRW (UK NRW) weisen in ihren Praeventionsrichtlinien ausdruecklich auf die Pruefpflicht hin. Traeger oeffentlicher und freier Einrichtungen sind gleichermassen verantwortlich.

HUWA Pruefservice prueft Ihre Leitern und Tritte direkt in der Einrichtung -- idealerweise in den Ferien oder an paedagogischen Tagen. Sie erhalten Pruefprotokolle und Pruefplaketten als Nachweis fuer Traeger, Unfallkasse und Schulaufsicht.

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